Liebe Eltern und Schüler,

für die Jahre 2024 und 2025 haben wir keine Plätze für den Zukunftstag mehr frei.

Außerdem bieten wir im Jahr 2024 keinen Ausbildungsplatz zur TFA an.

 

Ihr Praxisteam

 

 

Liebe Patientenbesitzer*innen,

ab 1. Februar 2023 ändern wir unserer Sprechzeiten wie folgt:

 

Montag         8.30 - 12 Uhr und 17 - 19 Uhr

Dienstag       8.30 - 12 Uhr und 17 - 19 Uhr

Mittwoch     8.30 - 15 Uhr

Donnerstag  8.30 - 15 Uhr

Freitag          8.30 - 12 Uhr und 17 - 19 Uhr

 

Ihr Praxisteam

Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte

 

In vielen Foren und Bewertungen von Tierarztpraxen/-kliniken liest man oft Sätze wie „Viel zu teuer, denen geht es nur ums Geld!“ oder „Die ziehen einem mit unnötigen Behandlungen nur das Geld aus der Tasche!“.

 

Ja, es geht hier auch um Geld, denn Tierarzt/Tierärztin und Tiermedizinische/r Fachangestellte/r sind kein Hobby, sondern ein Beruf. Wir üben diesen Beruf aus, um damit unseren Lebensunterhalt zu verdienen UND Tieren zu helfen und sie medizinisch gut zu versorgen. Auch wir möchten ein Dach über dem Kopf bezahlen, unsere Familien ernähren und Kinder großziehen.

Es sind die gleichen Bedürfnisse, die jeder Mensch hat.

Und nur, weil für eine tierärztliche Behandlung eine angemessene Abrechnung erfolgt, die den laufenden Praxiskosten (hier auch nur ansatzweise die Hauptfaktoren aufzuzählen, sprengt den Rahmen) entspricht, heißt das nicht, dass man geldgierig oder nicht tierlieb ist oder den Tierschutzgedanken vernachlässigt.

 

Worum geht es überhaupt?

Wie viele von Ihnen vielleicht aus anderen Quellen schon gehört haben, wird am 22. November 2022 die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in einer überarbeiteten Version in Kraft treten.

Die GOT regelt bundesgesetzlich die Abrechnung von Tierarztkosten und die aktuell gültige GOT ist aus dem Jahre 1999.

 

Wozu gibt es überhaupt eine GOT?

Zitat: „Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.“

Quelle: BTK

 

Wieso wurde die GOT überarbeitet?

In den letzten ca. 23 Jahren wurde, bis auf eine Preisangleichung in 2017 um 12% und einige wenige Neuerungen zum Notdienst und Wegegeld in 2020 keine Überarbeitung vorgenommen. Nun wurden endlich fehlende Leistungen ergänzt, vorhandene Leistungen präzisiert und die Preise wurden den Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Die Preisangleichung entspricht einer Preiserhöhung von ca. 20%.

Bei einigen Leistungen wurden die Preise auch gesenkt.

Eine Reform der GOT wurde von der Bundestierärztekammer schon seit 2012 gefordert und erst im Jahr 2020 wurde ein vorgelegter Entwurf die Grundlage für eine unabhängige Studie, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) mit dem Titel „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte“ in Auftrag gegeben hat.

Hierfür wurden alle von einer Änderung der GOT betroffenen Gruppen wie Tierärzt:innen, Tierhalterverbände, Tierversicherungen und Bauernverbände befragt.

Die Studie stellt sicher, dass die tierärztlichen Leistungen wissenschaftlich fundiert bewertet werden und die GOT kostendeckend ist.

 

Link zur Studie:

https://www.bmel.de/.../abschlussbericht-pruefung...

 

Diese Umfrage wurde schon vor zwei Jahren durchgeführt und berücksichtigt bei der Preisanpassung nicht die aktuellen Ereignisse, wie z.B. die gestiegenen Energiekosten und die Inflation.

 

Fazit der Studie:

Die Studie ergab, dass die tierärztlichen Gebühren nicht ausreichend sind und die meisten Positionen signifikant erhöht werden müssen, um eine Tierarztpraxis wirtschaftlich zu führen.

Das heißt, wenn Tierärzt:innen zum 1-fachen Satz der GOT alle Leistungen aufschreiben, die erbracht worden sind, arbeiten sie trotzdem nicht wirtschaftlich und sind auf lange Sicht beruflich (und privat) nicht überlebensfähig.

Wirtschaftlich arbeitende Praxen und Kliniken haben schon seit längerer Zeit einen nach eigenem Ermessen individuell angepassten Abrechnungsfaktor, welcher auch in den letzten Jahren kleinschrittig, aber regelmäßig angehoben werden musste.

 

Unser Fazit:

Wir begrüßen die Bearbeitung der GOT und werden die Preise für tierärztliche Leistung nach offiziellem Inkrafttreten dementsprechend anpassen.

Wir stehen gern jederzeit für Fragen zur Verfügung und erstellen auch Kostenvoranschläge, wenn die Kosten für Sie nicht abschätzbar sind.

 

Der Trend geht da hin - oder viel mehr sollte da hin gehen, dass Tierhalter ihr Tier von Anfang an umfangreich versichern lassen. Denn dann sind nicht vorhersehbare Tierarztkosten bei OPs, chronischen/schweren Erkrankungen etc. abgesichert und vorübergehende/dauerhafte finanzielle Nöte müssen nicht der Tierarztpraxis aufgebürdet werden.

 

Link zum Vergleich von Tierkrankenversicherungen:

https://www.eisbaumtabelle.de/

 

Das Thema Tierhaltung/Tierarztkosten/Finanzen ist sehr umfangreich. Dennoch wollten wir hier einmal kurz unseren Standpunkt äußern und Sie auf die Preisanpassung der tierärztlichen Leistungen vorbereiten.

Wir danken Ihnen für das aufmerksame Lesen und freuen uns auf einen regen Austausch.

Ihr Praxisteam

 

Quellen:

GOT / Bundestierärztekammer e.V. (bundestieraerztekammer.de)

Gebührenordnung für Tierärzte - GOT Erhöhung 2022 Archive - Tierarzt Dr. med.vet. Klaus Sommer, Tierarztpraxis München (tierarzt-sommer.de)